Reinhard Benicke von der Bezirksregierung Münster hat als NRW-Vertreter an einem Treffen der Länder-Luftfahrtbehörden mit dem Bundesministerium in Berlin teilgenommen und deutet an, dass Ausnahmegenehmigungen für gewerbliche Copter-Piloten kommen werden. "Es könnten demnächst Verwaltungsrichtlinien kommen, die Ausnahmegenehmigungen ermöglichen", sagt der Experte. Besonders der Abstand zu oben erwähnten Objekten und Territorien (100 Meter) könnte nach Bedarf des jeweiligen Gewerbes verringert werden. "Im Sinne der Antragsteller könnte es dann unter Einhaltung strenger Kriterien allgemeine Ausnahmen geben, die für längere Zeit gelten. Dennoch werden wir keine unendliche Anzahl dieser Genehmigungen herausgeben."
Bei Ausnahmen für den Flug über Wohngrundstücken soll das Interesse des Antragstellers mit den Rechten der Grundstücksbesitzer abgeglichen werden können. In etwa sechs Wochen könnten die neuen Verwaltungsrichtlinien
bundeseinheitlich vorliegen.
Schwieriger wird es für alle, die sich schon jetzt zum Drohnen-Führerscheinkurs anmelden möchten: diese Schulungen werden zumindest für kommerzielle Copterpiloten schlichtweg noch nicht angeboten. Das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig sammelt aktuell noch Anträge von Prüfstellen, die sich dafür zertifizieren lassen möchten.
Privatflieger können immerhin bei Modellflugklubs anfragen, denn dort dürfen Bescheinigungen erstellt werden, wenn das Fliegen ausschließlich Sport- oder Freizeitzwecken dient. Diese Bescheinigungen gelten dann jedoch nur für den Modellflugplatz.
Quelle
nw.de/nachrichten/thema/218138…-Profiflieger-wissen.html
Bei Ausnahmen für den Flug über Wohngrundstücken soll das Interesse des Antragstellers mit den Rechten der Grundstücksbesitzer abgeglichen werden können. In etwa sechs Wochen könnten die neuen Verwaltungsrichtlinien
bundeseinheitlich vorliegen.
Schwieriger wird es für alle, die sich schon jetzt zum Drohnen-Führerscheinkurs anmelden möchten: diese Schulungen werden zumindest für kommerzielle Copterpiloten schlichtweg noch nicht angeboten. Das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig sammelt aktuell noch Anträge von Prüfstellen, die sich dafür zertifizieren lassen möchten.
Privatflieger können immerhin bei Modellflugklubs anfragen, denn dort dürfen Bescheinigungen erstellt werden, wenn das Fliegen ausschließlich Sport- oder Freizeitzwecken dient. Diese Bescheinigungen gelten dann jedoch nur für den Modellflugplatz.
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nw.de/nachrichten/thema/218138…-Profiflieger-wissen.html