Als Freiberufler tätig werden?

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    • Leon schrieb:

      Daran hab ich auch schon gedacht, frage mich nur was so ein Beratungsgespräch kostet?
      Ruf an und frage! Kann Dir aber dabei helfen Geld zu sparen und Ärger zu vermeiden.
    • Leon schrieb:

      Vielen Dank, das ist ein tolles beispiel.
      Das heißt, man braucht keinerlei Gewerbe noch Anmeldung um sich Freiberuflich zu bewegen?
      Man benötigt nur den § 19 Absatz UStG auf der Rechnung haben?

      Aber wie bezeichnet man diesen Beruf? Künstler, Fotograf? Man muss bestimmt wenn man gefragt wird, den § 19 Absatz UStG begründen können oder?
      Bei Künstler, Webefotograf wäre ich vorsichtig. Alles was Kunst und Gestaltung ist, muss Dein Kunde die sogenannte Künstlersozialabgabe zahlen. Spätestens bei der Rentenprüfung dann nachzahlen.
      Übrigens müsste der Kunde von MST für die Webseitengestallung auch die Künstlerabgabe leisten.
      Die Definition wer ein Gewebe hat und Gewerbetreibender ist, ist eindeutig und lässt keinen Spielraum zu. Wer "selbständig und regelmäßig einer Tätigkeit nachgeht und das entgeltlich und zum Zwecke des erzielen von Gewinnen durchführt, ist ein Gewerbetreibender.
      Keine Gewerbeanmeldung wird benötigt, bei freien Berufen darunter fallen dann Ärzte, Architekten und auch Künstler. Freiberufler müssen sich jedoch beim Finanzamt anmelden.
      Eine Freie Wahl hat man aber dennoch nicht. Die meisten Freien Berufe erfordern einen Nachweis der beruflichen Qualifikation wie z.B. Erlernter Fotograf oder studierter Webedesigner.
    • Das ist nicht ganz richtig:

      Die Berufsbezeichnung Fotograf gehört zu den zulassungsfreien Berufen nach § 18 Abs. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003.

      Die Ausübung des Berufs Fotograf zu den zulassungsfreien Berufen gehört, so dass der Beruf des Fotografen in der Regel ohne Meisterbrief ausgeübt werden kann. Nach dem soeben genannten Paragraphen zählt die Ausübung des Berufs Fotograf als selbständiges Gewerbe.
      Also man darf im Gewerbe Fotograf stehen haben. sicher aber so nicht nennen.

      PS. Wegen der Künstlersozialabgabe:
      lexware.de/artikel/kuenstlerso…e-das-muessen-sie-wissen/
      ___________________________
      Liebe Grüße
      Leon
    • thommy schrieb:

      Leon schrieb:

      Vielen Dank, das ist ein tolles beispiel.
      Das heißt, man braucht keinerlei Gewerbe noch Anmeldung um sich Freiberuflich zu bewegen?
      Man benötigt nur den § 19 Absatz UStG auf der Rechnung haben?

      Aber wie bezeichnet man diesen Beruf? Künstler, Fotograf? Man muss bestimmt wenn man gefragt wird, den § 19 Absatz UStG begründen können oder?
      Bei Künstler, Webefotograf wäre ich vorsichtig. Alles was Kunst und Gestaltung ist, muss Dein Kunde die sogenannte Künstlersozialabgabe zahlen. Spätestens bei der Rentenprüfung dann nachzahlen.Übrigens müsste der Kunde von MST für die Webseitengestallung auch die Künstlerabgabe leisten.
      Die Definition wer ein Gewebe hat und Gewerbetreibender ist, ist eindeutig und lässt keinen Spielraum zu. Wer "selbständig und regelmäßig einer Tätigkeit nachgeht und das entgeltlich und zum Zwecke des erzielen von Gewinnen durchführt, ist ein Gewerbetreibender.
      Keine Gewerbeanmeldung wird benötigt, bei freien Berufen darunter fallen dann Ärzte, Architekten und auch Künstler. Freiberufler müssen sich jedoch beim Finanzamt anmelden.
      Eine Freie Wahl hat man aber dennoch nicht. Die meisten Freien Berufe erfordern einen Nachweis der beruflichen Qualifikation wie z.B. Erlernter Fotograf oder studierter Webedesigner.
      Richtig, die Künstlersozialabgabe wird im Jahr 2018 4,2% betragen (Des Auftragswertes) und ist vom Kunden zu tragen....ist für Dich, Leon, also völlig belanglos.
      Die Gewerbeanmeldung benötigst Du immernoch nicht.....GERADE Freiberufler sind davon ausgeschlossen (wie zb. freie Fotografen, Redakteure, Maler, Bildhauer etc etc)
      Und nochmal, dem Finanzamt mußt Du NUR die zukünftigen Mehreinkünfte aus gewerblicher/nicht gewerblicher Tätigkeit (zb. kleines Nebengewerbe was sogar in den Härteausgleich§ 46 (3) EStG sowie § 70 EStDVfallen würde) bei Deiner Steuererklärung eintragen. Dies gilt dann auch Mitteilung an das Finanzamt und bedarf keiner Gewerbeanmeldung!
      Und das war´s.!!!
      Dies wird Dir auch jeder Steuerberater und Finanzamtmiter bestätigen können. Im Zweifel frag die einfach, denn im Netz gibt es viele Halbwissen-Stimmen. ;)
      Was ich Dir sage sind meine pers. Erfahrungen nach über 18 Jahre Tätigkeit und 2 Steuerprüfungen (zusammen mit Firma, welche eh alle paar Jahre fällig sind)
      Selbst die IHK will mir immer erzählen ich wäre als Fotograf Beitrags (Mitglieds)-pflichtig....und das wollen die nur weil die glauben ich wäre doof und würde keine Gesetze kennen :D :D lol
      Da ich mich aber informiere (bei den RICHTIGEN! Stellen) haben die von mir noch keinen Pfenning/Cent bekommen wink1;.
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Leon schrieb:

      Also man darf im Gewerbe Fotograf stehen haben. sicher aber so nicht nennen.
      Falsch, wenn Du Dich auf Deiner Webseite als Fotograf bezeichnest (auch Luftbild-Fotograf), geht das Finanzamt von einem Gewerbe aus....sonst nix.
      Also solltest Du wie des öfteren nun gesagt Deine Gewinne /Umsätze in einer kleinen Buchführung führen und in Deiner Steuereklärung die Einkünfte aus dieser Tätig angeben.
      Nicht mehr und nicht weniger ... ^^ :)
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Leon schrieb:

      Das ist nicht ganz richtig:

      Die Berufsbezeichnung Fotograf gehört zu den zulassungsfreien Berufen nach § 18 Abs. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003.

      Die Ausübung des Berufs Fotograf zu den zulassungsfreien Berufen gehört, so dass der Beruf des Fotografen in der Regel ohne Meisterbrief ausgeübt werden kann. Nach dem soeben genannten Paragraphen zählt die Ausübung des Berufs Fotograf als selbständiges Gewerbe.
      Also man darf im Gewerbe Fotograf stehen haben. sicher aber so nicht nennen.
      PS. Wegen der Künstlersozialabgabe:
      lexware.de/artikel/kuenstlerso…e-das-muessen-sie-wissen/
      und wer hat das behauptet?
      Und lieber MST, es ist mal, wieder nicht ganz richtig was Du schreibst. Freiberufler kann man sich nicht einfach aussuchen.
      Mehr kann ich nun nicht machen, gegen jemand der selbst seine Rechnung vom Prof. Für Wirtschafts- und Steuerwesen der Universität prüfen lässt, kapituliere ich trotz 30 Jahren Berufserfahrung in diesem Bereich.
    • Buma schrieb:

      @Leon

      Wie würde denn dein Einsatzplan aussehen.
      Angenommen ich möchte iBilder von meinem Haus haben .
      Zwei Seitenansicht aus verschiedenen Blickwinkeln puls Garten und Abstellplatz .
      Bei aller Liebe @Buma Was hat das jetzt mit meiner Frage zu tun und wieso fragst du mich nach einem Einsatzplan?
      Wie wäre es, wenn du einfach mal solch ein Plan mir vorstellen würdest, dann könnte ich gegebenenfalls noch was lernen ;)
      ___________________________
      Liebe Grüße
      Leon
    • Leon schrieb:

      keine Steuerliche Erfassung?
      ..doch, die brauchst Du...aber es reicht zunächst die Einkünfte in Deiner Steuererklärung zu führen.
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Buma schrieb:

      @Leon

      Wie würde denn dein Einsatzplan und deine Vorbereitungen aussehen.
      Angenommen ich möchte iBilder von meinem Haus haben .
      Zwei Seitenansicht aus verschiedenen Blickwinkeln puls Garten und Abstellplatz .
      @Leon

      Die Frage ist 100% berechtigt, und das solltest Du auch sofort wissen!
      Ist alles nur gut gemeint, denn Drohne Kaufen und sofort Geld verdienen geht einfach nicht. ;)
      Denk an meinen Fragekatalog .. :) :whistling:
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f