Als Freiberufler tätig werden?
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Hallo Leon
Wegen der Berufsbezeichnung, hier mal ein Link zum Wiki, wo sehr genau erklärt wird was man darf und was nicht.
Geschützte Berufsbezeichnungen
Danke und Gruss
Mike -
lockenhaupt schrieb:
Hallo Leon
Wegen der Berufsbezeichnung, hier mal ein Link zum Wiki, wo sehr genau erklärt wird was man darf und was nicht.
Geschützte Berufsbezeichnungen
Danke und Gruss
Mike
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Liebe Grüße
Leon -
Leon schrieb:
Daran hab ich auch schon gedacht, frage mich nur was so ein Beratungsgespräch kostet?
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Leon schrieb:
Vielen Dank, das ist ein tolles beispiel.
Das heißt, man braucht keinerlei Gewerbe noch Anmeldung um sich Freiberuflich zu bewegen?
Man benötigt nur den § 19 Absatz UStG auf der Rechnung haben?
Aber wie bezeichnet man diesen Beruf? Künstler, Fotograf? Man muss bestimmt wenn man gefragt wird, den § 19 Absatz UStG begründen können oder?
Übrigens müsste der Kunde von MST für die Webseitengestallung auch die Künstlerabgabe leisten.
Die Definition wer ein Gewebe hat und Gewerbetreibender ist, ist eindeutig und lässt keinen Spielraum zu. Wer "selbständig und regelmäßig einer Tätigkeit nachgeht und das entgeltlich und zum Zwecke des erzielen von Gewinnen durchführt, ist ein Gewerbetreibender.
Keine Gewerbeanmeldung wird benötigt, bei freien Berufen darunter fallen dann Ärzte, Architekten und auch Künstler. Freiberufler müssen sich jedoch beim Finanzamt anmelden.
Eine Freie Wahl hat man aber dennoch nicht. Die meisten Freien Berufe erfordern einen Nachweis der beruflichen Qualifikation wie z.B. Erlernter Fotograf oder studierter Webedesigner. -
Das ist nicht ganz richtig:
Die Berufsbezeichnung Fotograf gehört zu den zulassungsfreien Berufen nach § 18 Abs. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003.
Die Ausübung des Berufs Fotograf zu den zulassungsfreien Berufen gehört, so dass der Beruf des Fotografen in der Regel ohne Meisterbrief ausgeübt werden kann. Nach dem soeben genannten Paragraphen zählt die Ausübung des Berufs Fotograf als selbständiges Gewerbe.
PS. Wegen der Künstlersozialabgabe:
lexware.de/artikel/kuenstlerso…e-das-muessen-sie-wissen/___________________________
Liebe Grüße
Leon -
thommy schrieb:
Leon schrieb:
Vielen Dank, das ist ein tolles beispiel.
Das heißt, man braucht keinerlei Gewerbe noch Anmeldung um sich Freiberuflich zu bewegen?
Man benötigt nur den § 19 Absatz UStG auf der Rechnung haben?
Aber wie bezeichnet man diesen Beruf? Künstler, Fotograf? Man muss bestimmt wenn man gefragt wird, den § 19 Absatz UStG begründen können oder?
Die Definition wer ein Gewebe hat und Gewerbetreibender ist, ist eindeutig und lässt keinen Spielraum zu. Wer "selbständig und regelmäßig einer Tätigkeit nachgeht und das entgeltlich und zum Zwecke des erzielen von Gewinnen durchführt, ist ein Gewerbetreibender.
Keine Gewerbeanmeldung wird benötigt, bei freien Berufen darunter fallen dann Ärzte, Architekten und auch Künstler. Freiberufler müssen sich jedoch beim Finanzamt anmelden.
Eine Freie Wahl hat man aber dennoch nicht. Die meisten Freien Berufe erfordern einen Nachweis der beruflichen Qualifikation wie z.B. Erlernter Fotograf oder studierter Webedesigner.
Die Gewerbeanmeldung benötigst Du immernoch nicht.....GERADE Freiberufler sind davon ausgeschlossen (wie zb. freie Fotografen, Redakteure, Maler, Bildhauer etc etc)
Und nochmal, dem Finanzamt mußt Du NUR die zukünftigen Mehreinkünfte aus gewerblicher/nicht gewerblicher Tätigkeit (zb. kleines Nebengewerbe was sogar in den Härteausgleich§ 46 (3) EStG sowie § 70 EStDVfallen würde) bei Deiner Steuererklärung eintragen. Dies gilt dann auch Mitteilung an das Finanzamt und bedarf keiner Gewerbeanmeldung!
Und das war´s.!!!
Dies wird Dir auch jeder Steuerberater und Finanzamtmiter bestätigen können. Im Zweifel frag die einfach, denn im Netz gibt es viele Halbwissen-Stimmen.
Was ich Dir sage sind meine pers. Erfahrungen nach über 18 Jahre Tätigkeit und 2 Steuerprüfungen (zusammen mit Firma, welche eh alle paar Jahre fällig sind)
Selbst die IHK will mir immer erzählen ich wäre als Fotograf Beitrags (Mitglieds)-pflichtig....und das wollen die nur weil die glauben ich wäre doof und würde keine Gesetze kennen
Da ich mich aber informiere (bei den RICHTIGEN! Stellen) haben die von mir noch keinen Pfenning/Cent bekommenNichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
NICHTS! TIME TO CHANGE -
Leon schrieb:
Also man darf im Gewerbe Fotograf stehen haben. sicher aber so nicht nennen.
Also solltest Du wie des öfteren nun gesagt Deine Gewinne /Umsätze in einer kleinen Buchführung führen und in Deiner Steuereklärung die Einkünfte aus dieser Tätig angeben.
Nicht mehr und nicht weniger ...Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
NICHTS! TIME TO CHANGE -
Leon schrieb:
Das ist nicht ganz richtig:
Die Berufsbezeichnung Fotograf gehört zu den zulassungsfreien Berufen nach § 18 Abs. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003.
Die Ausübung des Berufs Fotograf zu den zulassungsfreien Berufen gehört, so dass der Beruf des Fotografen in der Regel ohne Meisterbrief ausgeübt werden kann. Nach dem soeben genannten Paragraphen zählt die Ausübung des Berufs Fotograf als selbständiges Gewerbe.
PS. Wegen der Künstlersozialabgabe:
lexware.de/artikel/kuenstlerso…e-das-muessen-sie-wissen/
Und lieber MST, es ist mal, wieder nicht ganz richtig was Du schreibst. Freiberufler kann man sich nicht einfach aussuchen.
Mehr kann ich nun nicht machen, gegen jemand der selbst seine Rechnung vom Prof. Für Wirtschafts- und Steuerwesen der Universität prüfen lässt, kapituliere ich trotz 30 Jahren Berufserfahrung in diesem Bereich. -
Also nochmal zum festhalten:
ich brauche kein Gewerbe und keine Steuerliche Erfassung?
Also so ein Antrag auf Steuerliche Erfassung brauche ich nicht ausfüllen?
formulare-bfinv.de/ffw/form/di…text=2F86BDC4A82A0FE58D1B___________________________
Liebe Grüße
Leon -
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Buma schrieb:
@Leon
Wie würde denn dein Einsatzplan aussehen.
Angenommen ich möchte iBilder von meinem Haus haben .
Zwei Seitenansicht aus verschiedenen Blickwinkeln puls Garten und Abstellplatz .
Wie wäre es, wenn du einfach mal solch ein Plan mir vorstellen würdest, dann könnte ich gegebenenfalls noch was lernen___________________________
Liebe Grüße
Leon -
Leon schrieb:
keine Steuerliche Erfassung?
Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
NICHTS! TIME TO CHANGE -
Buma schrieb:
@Leon
Wie würde denn dein Einsatzplan und deine Vorbereitungen aussehen.
Angenommen ich möchte iBilder von meinem Haus haben .
Zwei Seitenansicht aus verschiedenen Blickwinkeln puls Garten und Abstellplatz .
Die Frage ist 100% berechtigt, und das solltest Du auch sofort wissen!
Ist alles nur gut gemeint, denn Drohne Kaufen und sofort Geld verdienen geht einfach nicht.
Denk an meinen Fragekatalog ..Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
NICHTS! TIME TO CHANGE -
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