Als Freiberufler tätig werden?

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    • Als Freiberufler tätig werden?

      Nabend,

      Zwar bin ich noch nicht so weit, aber was noch nicht ist,
      kann irgendwann mal werden und deshalb möchte ich mich schon vorab informieren, ob ich als Freiberufler mit der Drohne Arbeiten kann?

      Ich möchte Luftaufnahmen von Objekten machen, diese werden entweder als Foto oder Video angeboten,
      aber dennoch sollte alles klein wie möglich beginnen und so gut es geht, wenig Kosten verursachen.

      Deshalb sind meine Fragen zur Übersicht als Punkte dargestellt:
      1. Brauche ich eine Steuerliche Erfassung oder reicht für den Anfang meine Steuerliche Identifikationsnummer aus?
      2. Welche Kosten kommen auf ein Freiberufler zu? Was benötigt er?
      3. Worauf sollte ich bei der Steuerlichen Erfassung achten?
      4. Brauche ich ein Steuerberater? Wie wird abgeführt?
      5. Welche Berufsbezeichnung hat solch eine Tätigkeit?

      Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, damit ich ein wenig durchblicke :D
      ___________________________
      Liebe Grüße
      Leon
    • Hallo Leon.

      Also zuallererst braucht ein Freiberufler in diesem Bereich Erfahrung um überhaupt am Markt zu bestehen.

      Dann die Fähigkeit sich die Fragen, welche du hier stellst, selbst zu erarbeiten.

      Eine gute Sekretärin, die Emails, Angebote und ähnliche Korrespondenz überarbeitet, da der Selbstständige potentielle Kunden sonst zum "schreiend weglaufen" bewegt.

      "Brauche ich ein Steuerberater"
      "Welche Kosten kommen auf ein Freiberufler zu?"...

      Siehe es mir bitte nach, aber wenn ich mir Deine bisherigen Beiträge und die Fragen welche du in diesen stellst so ansehe, dann bekomme ich ernsthafte Zweifel.

      Im Wort selbstständig steckt eben auch das Wort selbst.
      Wenn du jetzt erwartest, dass in einem Internetforum in welchem sich andere Selbstständige herumtreiben, einer davon ist der Forenbetreiber, dir alles vorgekaut wird was Du Dir mit 10 Minuten Internetrecherche erarbeiten kannst, dann ist das nicht mehr, wie von anderen schon durch die Blume hindurch ausgedrückt naiv, sondern einfach dumm.

      Und wenn der Tip, sich an die IHK zu wenden, mit "nicht gerade zufriedenstellend" beantwortet wird, dann solltest du dich ernsthaft fragen, ob Du ein Geschäft aufziehen möchtest, in dem Du eben für geleistete, oder nicht geleistete, Arbeit auch haftbar bist.

      Zum Unternehmer sein gehört eben auch, dass man etwas unternimmt, mach Dir also im Vorfeld sehr selbstkritisch klar ob Du das packst.

      Fang doch einmal mit folgendem an: Kläre mit Deinem aktuellen Arbeitgeber, ob er Dir eine Nebentatigkeit überhaupt gestattet, diese Pflicht hast Du nämlich auch.
      Vielleicht haben sich alle weiteren Bemühungen dann bereits erledigt.

      Grüße Ferdi
    • Hallo Leon,

      mein Tipp:

      Bevor Du Steuerberater suchst und die IHK mit Fragen überschüttest....
      Prüfe diese Checkliste für Dich:
      - habe ich das Zeug als Verkäufer auftreten zu können, traust Du Dir das zu ?
      - woher / wie bekomme ich meine Kunden?
      - welchen Kundenkreis möchte ich ansprechen?
      - kann ich die Qualitäten Leisten im Vergleich zu anderen Firmen und meinen Kundenwünschen?
      - hast Du das KnwoHow für Bild und Videobearbeitung?
      - kann ich das gleiche Angebot leisten wie andere Firmen in Deiner Nähe?
      - welche Referenzen habe ich bzw. kann Kunden von meiner(Deiner) Firma überzeugen?
      - was macht Dich besonders, sodass mögliche Kunden bei Dir Bilder/Videos bestellen sollten?
      - welche Konkurrenz hast Du, welche Leistungen bieten an, kannst Du das auch?

      Ich finde erst wenn Du hier alle Fragen sinnvoll und überzeugend für Dich beantworten kannst und eigentlich positiv (also mit JA oder wie gesagt sinnvoll!), dann solltest Du überhaupt darüber nachdenken mit Deinem Geschäft zu beginnen. Und auch erst dann macht es Sinn sich über den Rest Gedanken zu machen.
      Das geht nämlich einfacher, wie die obigen Fragen.
      Drohne gewerbliche versichern, und los legen...mehr braucht es nämlich für den Anfang gar nicht.

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      Als Kleinunternehmer kannst Du die Regelung gem. § 19 Absatz UStG in Anspruch nehmen, einfache Buchführung, und in Deiner Steuererklärung die zus. Einnahmen angeben und fertig.
      Damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 UStG folgende Umsatzgrenzen nicht übersteigen:

      • im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro
        und
      • im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro.
      Wichtig: Das hervorgehobene „und“ bedeutet, dass beide Bedingungen erfüllt sein müssen. Und: Bei den genannten Grenzen handelt es sich um den Umsatz und nicht etwa um den Gewinn! Der Gewinn ist in der Regel deutlich niedriger, weil von den Einnahmen ja noch die Ausgaben abgezogen werden.

      Eine Gewerbeanmeldung wirst Du zunächst nicht benötigen, daß brauchst Du eher wenn Du ein Ladenlokal hast, und so zum Anfang eher nicht (Frag im Rathau Deines Ortes nach)
      Auch Aufstiegsgenehmigungen brauchst Du zunächst nicht, bei Zielen welche auch jeder andere Anfliegen dürfte. Das wird oft gebrüllt...stimmt aber schlichtweg nicht!

      VG
      Michael
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
      NICHTS! :!: :!: TIME TO CHANGE de:f
    • Guten Morgen

      Ich kann zum einen alle Verstehen die hier eher eine Negative Antwort geben, statt den Fragesteller seine Frage zu beantworten, doch möchte ich doch mal den Zeigefinger hochheben.

      Wo wäre unsere heutige Welt wenn es nicht diese "Unbedarften, zum Teil Mutigen, vielleicht auch naiven Träumer gegeben hätte ?
      Die einen Traum haben und entgegen allen Unken und Steinen von Freunden, Familie und Gesellschaft doch ihren Weg gegangen sind.
      Und ist nicht gerade ein Forum, und hier besonders unserer Forum nicht eine Plattform wo man auch solche Fragen stellen darf, ohne gleich auf Tante Google verwiesen zu werden.

      Wie oft kommt eine Frage hier im Forum mehrmals vor, ohne das wir dann gleich maulen "Nimm die Suchfunktion" oder schau bei Tante Google vorbei da wirst du deine Fragen beantwortet bekommen.

      Richtig ist das wir hier auch im Forum "Selbständige" haben was ich persönlich auch ganz toll finde, den so kann man sich auch mal ihre Brille und Sichtweise der Dinge anschauen,. wo wir nur die Brille des "Hobbys" aufgesetzt haben.
      Und was ist verwerflich dabei diese Leute um Detailinformationen zu fragen, an ihren Wissen zu knabbern ?
      Das gleiche machen wir doch auch wenn jemand nur eine "Hobby" Frage hat.
      Es gibt Menschen die sind eher kreativ und haben mit Gesetzliches nichts am Hut, für die ist das ganze Paragrafen gedöhnst ein Buch mit 10000000 Siegel.
      (Was bin ich glücklich das meine Weltbesteehefrau Buchhalterin ist, ich würde wahrscheinlich schon Bankrott oder im Knast sitzen, gibt es den Schuldnerturm noch ? oder wird man noch öffentlich auf dem Marktplatz mit faulen Obst und Gemüse beworfen ?)

      MST seine Antwort erfüllt genau diesen Ansatz, die Fragen des Fragestellers erörtern und beantworten, und ihm dazu aber auch eine "Hilfestellung" in Form von "Eigenfragen" mit auf dem Weg geben wo er selber erkunden kann ob der Weg , der Traum den er im Moment im Kopf hat auch sein Weg sein kann.

      Ich wünsche mir das wir alle ein wenig Toleranter (auch ich) mit solchen Anfragen umgehen, vielleicht ein wenig Sarkastisch oder auch vielleicht ein wenig Ironisch, aber dann doch in letzter Konsequenz den Fragesteller weiterhelfen.

      Ohh Gott und ich lasse hier wieder ein Geschwafel vom Stapel, darum nun ENDE.

      Danke und lieben Gruss
      Mike

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lockenhaupt ()

    • Hol Dir einen Beratungstermin bei einem Steuerberater. Dann bist Du rechtlich auf der sicheren Seite. Und nein, nicht erst geldverdienen und sich dann Gedanken machen, sondern erst Gedanken machen und dann loslegen. Machst also alles richtig.
    • @MST Vielen Dank für die Ausführliche Information, genau solche Tipps hab ich gebracht.

      Ich streiche mal die Punkte durch, die ich mit voller Überzeugung mit Ja beantworten kann:

      Prüfe diese Checkliste für Dich:
      - habe ich das Zeug als Verkäufer auftreten zu können, traust Du Dir das zu ?
      - woher / wie bekomme ich meine Kunden?
      - welchen Kundenkreis möchte ich ansprechen?
      - kann ich die Qualitäten Leisten im Vergleich zu anderen Firmen und meinen Kundenwünschen? (Abhängig von der Drohne, ansonsten Ja)
      - hast Du das KnwoHow für Bild und Videobearbeitung?
      - kann ich das gleiche Angebot leisten wie andere Firmen in Deiner Nähe?
      - welche Referenzen habe ich bzw. kann Kunden von meiner(Deiner) Firma überzeugen?
      - was macht Dich besonders, sodass mögliche Kunden bei Dir Bilder/Videos bestellen sollten?
      - welche Konkurrenz hast Du, welche Leistungen bieten an, kannst Du das auch?

      Ich bin nicht Naiv wenn es um Verantwortung geht, sondern versuche mit den Fragen einiges dazu zu lernen,
      und das kann man nur wenn man fragt :)

      Eine Frage hätte ich noch zu @MST Was müsste ich auf der Rechnung angeben, wenn ich am Anfang kein Gewerbe brauche? Die Steuerliche Erfassung ist doch Notwendig oder?
      oder muss ich nur meine Steuerliche Identifikationsnummer auf der Rechnung angeben?

      @Ferdi Schau dir bitte mal die ersten Beiden Antworten in diesem Thread an, findest du, das man für solche antworten wirklich ein Forum braucht?
      ich finde es immer schrecklich, wie gleichgültig die Menschen sich unterander behandeln. Jeder von uns hat klein angefangen und das vergessen die meisten!
      Und wenn man nach Forenbeiträge jemanden bewertet, dann frage ich mich wo ich gelandet bin? Auch wenn ich Anfänger in Sachen Drohne bin, hat das nichts mit meiner Lebenserfahrung zu tun,
      deshalb möchte ich dich bitten, mich nicht einfach so zu bewerten und mir Erfahrung zu zutrauen.

      @lockenhaupt Vielen Dank, du sprichst mir aus der Seele.

      @Bilderpower Daran hab ich auch schon gedacht, frage mich nur was so ein Beratungsgespräch kostet?
      ___________________________
      Liebe Grüße
      Leon
    • Leon schrieb:

      Eine Frage hätte ich noch zu @MST Was müsste ich auf der Rechnung angeben, wenn ich am Anfang kein Gewerbe brauche? Die Steuerliche Erfassung ist doch Notwendig oder?
      oder muss ich nur meine Steuerliche Identifikationsnummer auf der Rechnung angeben?
      In der Rechnung darf keinerlei Mwst auftauchen und Du mußt diesen Satz in der Betragserklärung stehen haben:
      Als Kleinunternehmer nehme ich die Regelung gem.§ 19 Absatz UStG in Anspruch.


      Wenn Du meine obigen Fragen ALLE mit Ja beantworten kannst, hast Du sicherlich wo eine Webseite? Gerne würde ich Deine bisherigen Werke mal sehen (Neugier ^^ ) mh :thumbup: :thumbup:
      Weiter kannst Du dann ja loslegen, und immer daran denken: Du verkaufts Die Fotos/Filme...nicht Deinen Kopter!
      Übrigens habe ich in 18 Jahren weder einen "Gewerbeschein" noch selbige Anmeldung benötigt, was im Detail auch gar nicht nötig ist!
      Lass Dir hier nix aufschwätzen, auch IHK hat von mir noch keinen einzigen Mitgliedsbeitrag gesehen. :)
      Als Kleinunternehmer kannst Du so ganz locker anfangen, denn dafür hat unsere Regierung solches eingerichtet.
      Einfache Buchführung würde ich Dir noch empfehlen, das war´s dann.

      Wenn bei mir ein Kunde zb. einen Typhoon H als Technik verlang, erkläre ich Ihm in 1-2 Sätzen warum ich das nicht mache, und wünsche Ihm noch ein schönes Leben.
      Wer das nicht kapiert, den brauch ich nicht als Kunden, außerdem würden die Bilder immer erheblich teurer, weil ich beim H extrem viel Nachbearbeitung hätte um wenigstens ansatztweise ein "Foto" für einen Kunden zu bekommen.
      :)
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
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    • "Nicht als Gewerbe zählen die Tätigkeiten als Freiberufler, die Urproduktion (das sind Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau) sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens (z. B. Vermietung, Verpachtung eigener Gebäude oder Grundstücke). Andere Tätigkeiten wie Fischerei und Bergwesen sind in der Gewerbeordnung von den Regelungen der Gewerbeordnung ausgenommen. Da ohne Gewerbeanmeldung das Finanzamt nicht vom Gewerbeamt informiert wird, müssen die Tätigkeiten beim Finanzamt angemeldet werden. Je nach Art der nichtgewerblichen Tätigkeit ist auch eine Erlaubnis oder Zulassung erforderlich."

      Nur mal so auf die Schnell zum Nachlesen:

      de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeanmeldung
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
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    • Leon schrieb:

      Buma schrieb:

      Geh mal zur IHK die können dich beraten .
      Ist ja nicht gerade zufriedenstellend...
      Also hier bietet die IHK Tagesseminare an . Stellt dir kostenlos eine Checkliste zusammen usw .
      Jobcenter bieten ebenfalls Seminare an teils begleitent mit Steuerberatern usw.
      Mehr kostenlosen Input bekommst du wo anders voll kaum .
      Wenn das nicht Zielführend ist dann weis es auch nicht .
    • Vielen Dank @MST Ich hatte ein paar Webseiten für jeden bereich, nur derzeit baue ich mein kleines Rechenzentrum um.
      Werde dir wenn es soweit ist, als erstes bescheid geben :)

      Also müsste auf der Rechnung:
      1. Briefkopf (Adresse, Datum, Rechnungs Nr. und Firmennamen?)
      2. Desweiteren die Daten des Kunden.
      3. Die Aufzählung und der Preis der Dienstleistung ohne Mehrwertsteuer.
      4. Als Kleinunternehmer nehme ich die Regelung gem.§ 19 Absatz UStG in Anspruch.
      5. Abschluss.

      Kann man das so aufbauen?

      PS. Die IHK kann dazu eh nichts sagen, hab da heute morgen angerufen,
      man müsste beim Finanzamt anrufen.

      PPS. "Jobcenter bieten ebenfalls Seminare an teils begleitent mit Steuerberatern usw." Ja das stimmt, allerdings nur, wenn du in der Existenzgründung über das Jobcenter bist.
      ___________________________
      Liebe Grüße
      Leon
    • Hallo Leon,

      im Prinzip völlig richtig.
      Ich habe Dir mal eine ältere Rechnung von mir hier als Bild rein getan.
      So sehen meine Rechnungen alle aus, offiziell geprüft vom Professor für Wirtschafts und Steuerwesen der Universität Siegen.
      Einer meiner Kunden im Fotobereich, und super nett !! ^^ :thumbup: :thumbup:

      Re-34_2015_jung_buerotechnik_abr2017.jpg
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
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    • Vielen Dank, das ist ein tolles beispiel.
      Das heißt, man braucht keinerlei Gewerbe noch Anmeldung um sich Freiberuflich zu bewegen?
      Man benötigt nur den § 19 Absatz UStG auf der Rechnung haben?

      Aber wie bezeichnet man diesen Beruf? Künstler, Fotograf? Man muss bestimmt wenn man gefragt wird, den § 19 Absatz UStG begründen können oder?
      ___________________________
      Liebe Grüße
      Leon
    • Hast Du doch selbst geschrieben...Freiberufler! Das als WAS ist ziemlich egal, da Du Dich eh im Crativ-Bereich bewegst, quasi als "Künstler".
      Bei mir liegt der Schwerpunkt natürlich beim Fotograf & Redakteur. Und da war bisher nix anderes nötig. :)
      Nichts, aber auch rein GAR NICHTS hat durch Politik der CDU-Grünen-SPD und FDP in den letzten 10 Jahren zum Wohlergehen der Bürger geführt!!
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